Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines und Vertragsgegenstand
§ 2 Angebot und Zustandekommen des Vertrags
§ 3 Schutz unseres geistigen Eigentums
§ 4 Preise und sonstige Kosten
§ 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Kreditunwürdigkeit
§ 6 Lieferung, Lieferzeit, höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, Abrufverträge
§ 7 Annahmeverzug und Mitwirkungspflichten des Bestellers
§ 8 Erfüllungsort, Versand und Verpackung, Gefahrübergang
§ 9 Gewährleistung
§ 10 Haftungsbeschränkungen
§ 11 Eigentumsvorbehalt
§ 12 Schlussbestimmungen
§ 1 Allgemeines und Vertragsgegenstand
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 310 Abs. 1 in
Verbindung mit § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden „BGB“ genannt); Unternehmer in diesem Sinne sind
natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
- Unsere AGB gelten für unsere gesamten geschäftlichen Tätigkeiten inkl. Bestellungen über unseren
Online-Shop. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zum Unternehmer, selbst
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende AGB und sonstige Bedingungen des Unternehmers (im
Folgenden auch Besteller genannt) werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt,
wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht widersprechen und in ihrer Kenntnis die uns obliegende Leistung
erbringen. Abweichende AGB und sonstige Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn
sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
- Mündliche Nebenabreden, die die schriftlichen Bestimmungen dieses Vertrages ergänzen sollen, bestehen nicht.
- Unser Unternehmen ist auf die Herstellung von Verpackungen für den Transport wie - beispielsweise, jedoch
nicht abschließend - Kartonagen, Folien, Papier, Klebebänder sowie auf innovative Verpackungssysteme
spezialisiert; wir führen zudem die Beratung der Besteller sowie Systemlieferungen von Verpackungen durch
(im Folgenden auch insgesamt als „Leistung“ oder „Lieferung“ bezeichnet).
- Unser Online-Shop sowie die dort enthaltenen Inhalte und Angebote richten sich ausdrücklich nicht an
Verbraucher, sondern ausschließlich an Unternehmer (vgl. § 1 Ziff. 1). Aus diesem Grunde steht dem Besteller
auch im Falle einer Bestellung über den Online-Shop kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
- Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 2 Angebot und Zustandekommen des Vertrags
- Unsere Angebote, ob mündlich, schriftlich oderüber unseren Online-Shop unterbreitet, sind
freibleibend gestellt undunverbindlich; sie verpflichten uns nicht zur Lieferung. Etwas anderes gilt
nurdann, wenn wir unser Angebot ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet habenoder eine bestimmte
Annahmefrist enthalten ist. Darstellungen und Angebote aufunseren Internetseiten, der Inhalt unseres
Online-Shops auf Flyern, in Katalogen, etc. stellen keine verbindlichen Vertragsangebote, sondern
nur Aufforderungen an den Besteller dar, seinerseits ein Angebot abzugeben.
- Mit Beauftragung der Leistung durch den Bestellererklärt dieser verbindlich, den Auftrag erteilen zu
wollen. Wir sindberechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zweiWochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oderdurch Erbringung der
Leistung erklärt werden (Auftragsbestätigung). Für denUmfang der vertraglich geschuldeten Leistung
ist ausschließlich unsereAuftragsbestätigung maßgebend. Erfolgt durch uns keine Reaktion auf
dasangetragene Angebot des Bestellers, so gilt dies ausdrücklich nicht alsstillschweigende Annahme.
- Für den Vertragsschluss über unseren Online-Shop gilt Folgendes:
- a. Der Besteller gibt über die im Online-Shop enthaltene Bestellmaske die Daten bzw. Angaben
undweiteren Spezifikationen der von ihm gewünschten Bestellung ein. Hierbei gibtder Besteller,
nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorbgelegt und den elektronischen
Bestellprozess (inkl. Auswahl der Zahloption)durchlaufen hat, durch Klicken des den
Bestellvorgang abschließenden Buttonsein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf
die Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.
- b. Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung werden dem Besteller die von ihm zu der Bestellung
gemachten Angaben zusammengefasst. Der Besteller erhält die Gelegenheit, die von ihm gemachten
Angaben zu prüfen und etwaige Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen bzw. zu ändern.
- c. Mit der Abgabe der Bestellung unterbreitet der Besteller uns sodann ein verbindliches Angebot
zum Vertragsschluss. Dieses Angebot ist für den Besteller für einen Zeitraum von zwei Wochen
bindend.
- d. Im Anschluss an die Abgabe des Angebots erhält der Besteller von uns per E-Mail eine
Bestätigung
des Eingangs des Angebots, in welcher der Inhalt des Angebots des Bestellers zusammenfasst ist
und welche der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die Eingangsbestätigung
dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers bei uns eingegangen ist und stellt
ausdrücklich keine Annahme des Angebots durch uns dar.
- e. Nach Erhalt des Angebots und der Bestätigung des Eingangs prüfen wir u.a. den Inhaltdes
Angebots, die Umsetzbarkeit und die Verfügbarkeit der gewünschten Leistungbzw. Lieferung. Wir
sind berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von zweiWochen anzunehmen, indem wir dem
Kunden per gesonderter E-Mail eineAuftragsbestätigung übermitteln. Erfolgt durch uns keine
Reaktion auf dasangetragene Angebot des Bestellers, so gilt dies ausdrücklich nicht
alsstillschweigende Annahme. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungund
Lieferzeiten bzw. -fristen ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigungmaßgebend.
- Beratungen und mündliche Zusagen unsererseits
vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich.
- Unsere Angaben zum Gegenstand der Leistung (z.B. Belastbarkeit, Gewicht, Gebrauchswerte, Maße,
Toleranzen und technischeDaten) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen, Skizzen und
Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zumvertraglich
vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Siesind keine garantierten
Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Beschreibungenoder Kennzeichnungen unserer Leistungen.
Handelsübliche Abweichungen undAbweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sind
zulässig,soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nichtbeeinträchtigen.
§ 3 Schutz unseres geistigen Eigentums
- Wir behalten uns für alle von uns im Rahmen des Auftrags erbrachten Beratungsleistungen,
Angebote, Informationen, Empfehlungenund Unterlagen (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen,Prospekte, Kataloge, etc.) das Eigentum und / oder Urheberrecht vor. Dies
giltauch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ gekennzeichnetsind. Die
ausschließlichen Rechte unsererseits erkennt der Besteller an, auchwenn diese nicht
urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlichgeschützt sind.
- Der Besteller ist zur Offenlegung in Gänze oder
auszugsweise gegenüber Dritten nicht befugt. Das Verbot der Offenlegung gilt
nicht
-
a. gegenüber Rechtsanwälten des Bestellers, wenn
diese den Besteller im Zusammenhang mit unserer Leistung beraten,
- b. soweit der Besteller aufgrund eines Gesetzes
zur Offenlegung verpflichtet ist (in diesem Fall hat der Besteller uns - soweit
dies zulässig ist - unverzüglich in Kenntnis zu setzen) und
-
c. gegenüber anderen Personen oder Unternehmen
(einschließlich der mit dem Besteller verbundenen Unternehmen), wenn und soweit
wir zuvor schriftlich unsere Zustimmung erteilt haben.
§ 4 Preise
und sonstige Kosten
- Unsere Preise gelten – sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas
anderes ergibt – ab Werk, in Euro (€) sowie ausschließlich Verpackung, Versand- und
Transportkosten, gesetzlicher Mehrwertsteuer und bei Exportlieferungen ausschließlich Zoll,
Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
- Etwaig benötigte Verpackungsmaterialien sowie Versand- und Transportkosten und die ggfs. mit
diesen zusammenhängenden Arbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Transport- und alle
sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen;
ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der
Transport- und sonstigen Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
- Unsere Preislisten, Katalog-, Flyer-, Internetpreisangaben etc. sind freibleibend, es sei
denn, es wurde ausdrücklich schriftlich eine Festpreisvereinbarung getroffen. Wir behalten
uns vor, die in unserem Online-Shop abrufbaren Preise und Preislisten jederzeit zu ändern.
Solche Änderungen wirken sich nicht auf bereits von uns gemäß § 2 Ziffer 3 lit. e)
angenommene Bestellungen aus.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Grundlage sind die bei Vertragsabschlussvereinbarten Preise, basierend auf den zu dieser
Zeit gültigen Kostenfaktoren.Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und
vereinbarterLieferungs-/Leistungszeit diese Kostenfaktoren, insbesondere betreffendMaterial,
Löhne, Energie, Abgaben, Frachtkosten usw., ändern, sind wirberechtigt, eine entsprechende
Preisänderung vorzunehmen. Wir werden hierbeigestiegene und gesunkene Kosten insgesamt
berücksichtigen und diePreisanpassung gegenüber dem Besteller in Textform bekanntgeben.
Sobald sichdas Entgelt um mehr als 10 % erhöht, ist der Besteller berechtigt, mit einerFrist
von zwei Wochen nach Zugang der Anpassungsmitteilung, spätestens jedochbis zum Beginn der
vertraglich vereinbarten Leistungserbringung durch uns, vondem Vertrag zurückzutreten.
- Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Bestellers, so sind wir berechtigt, dem Besteller
die hierfür entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
- Sofern der Besteller es ausdrücklich wünscht, werden wir den Versand bzw. Transport durch
eine Versicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
- Bei Gewichts- und Mengenabweichungen, die weder von uns noch vom Besteller zu vertreten
sind, ist das Abgangsgewicht bzw. die Füllmenge maßgeblich, die in unserem Werk festgestellt
wurde
§ 5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Kreditunwürdigkeit
- Unsere Rechnungen sind, soweit sich aus der Rechnung selbst oder
derAuftragsbestätigung nichts Abweichendes ergibt, innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum porto- und spesenfrei sowie ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fürdas
Datum der Zahlung ist der Eingang bei uns maßgebend. Nach Ablauf dieserFrist kommt
der Besteller in Zahlungsverzug. Wir sind jedoch, auch im Rahmeneiner laufenden
Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganzoder teilweise nur
gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehaltwerden wir spätestens
mit der Auftragsbestätigung erklären.
- Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen
wir nur vorbehaltlich einer Diskontierungsmöglichkeit herein. Schecks und Wechsel
werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben.
Unsere Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige
Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Protest- und
Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers.
- Wir sind berechtigt, trotz gegebenenfalls anders lautender Bedingungen des
Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden, beginnend mit der
ältesten Schuld und sodann in aufsteigender Reihenfolge, anzurechnen. Maßgeblich für
die Reihenfolge ist das Fälligkeitsdatum.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Besteller
ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Bei Überschreitung der vereinbarten
Zahlungsfristen (Verzug) oder bei Bekanntwerden von Scheck- und / oder
Wechselprotest sind wir berechtigt,
-
a. von
allen Verträgen zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen;
-
b. Sicherheiten
zu fordern und gestellte Sicherheiten zu verwerten;
-
c. alle
aus der Geschäftsbeziehung ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen;
-
d. Verzugszinsen
ab Fälligkeitsdatum in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der
europäischen Zentralbank zzgl. der darauf anfallenden zu der Zeit gültigen
Mehrwertsteuer zu berechnen;
-
e. gegebenenfalls
weiteren Verzugsschaden nach entsprechendem Nachweis gegenüber dem Besteller
geltend zu machen.
Das
Recht aus Buchstabe c. steht uns auch für den Fall zu, dass uns Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen.
Mahnkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
- Im
Falle der gerichtlichen Geltendmachung oder bei Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers sind alle gewährten
Rabatte, Boni und Skonti auf noch unbezahlte Rechnungen hinfällig.
§ 6 Lieferung, Lieferzeit, höhere Gewalt und sonstige Ereignisse, Abrufverträge
- Für den Liefertermin maßgebend ist das Datum, an dem wir versandbereit sind
und dies dem Besteller mitgeteilt haben.
- Die Lieferung erfolgt ab Werk, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich
etwas Abweichendes vereinbart.
- Von uns in Aussicht gestellte Liefertermine und Lieferfristen gelten stets
nur annähernd und sind unverbindlich, es sei denn ein fester Liefertermin
oder eine feste Lieferfrist wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Liefertermine und
Lieferfristen auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer
oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten. Unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers können wir
vom Besteller eine Verlängerung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist oder
deren Verschiebung um den Zeitraum verlangen, in dem der Besteller seinen
vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
- Wir sind berechtigt, in einem zumutbaren Umfang
Teilleistungen in Form von Teillieferungen vorzunehmen und von den
vereinbarten
Mengen innerhalb der branchenüblichen Mengen- / und Qualitätstoleranzen
abzuweichen. Die Berechtigung Teillieferungen vorzunehmen liegt insbesondere
dann vor, wenn
- a. die
Teillieferung für den Besteller im Rahmen des vertraglichen
Bestimmungszwecks
verwendbar ist,
- b. die
Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
- c. dem
Besteller hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, wir erklären uns ausdrücklich schriftlich zur
Übernahme
der Kosten bereit).
-
Wir haften nicht für Unmöglichkeit der
Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt
verursacht
worden sind. Wir haften ebenso nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder
für
Lieferverzögerungen, soweit diese durch sonstige, zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B.
Transportverzögerungen,
Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Betriebsstörungen aller
Art,
Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Streiks,
rechtmäßige
Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen
behördlichen
Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige
oder
nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind,
die
wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur
von
vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag ganz oder
teilweise
nach unserer Wahl berechtigt, ohne dass wir auf Schadensersatz in Anspruch
genommen werden können. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern
sich
die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum
der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller
infolge
der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist von noch nicht erfüllten Teilen des
Vertrages
zurücktreten.
- Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug oder wird uns eine Lieferung,
gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist unsere Haftung auf
Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser AGB beschränkt.
- Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen(Abrufverträge) verpflichten den
Besteller zur Abnahme der Teillieferungen inungefähr gleichen Monatsraten,
sofern nicht Abweichendes ausdrücklichschriftlich vereinbart ist. Bei
Abrufaufträgen ohne feste Abruftermine gilt alsspäteste Abnahme der gesamten
Abrufmenge die Frist von einem Jahr. Erfolgenkeine Abrufe, sind wir
berechtigt, Teilmengen in vierwöchigen Abständen so zuberechnen, dass die
Teilrechnung am Ende der Jahresfrist erfolgt. JedeTeilrechnung ist vierzehn
Tage vorher durch Setzen einer vierzehntägigenAbnahmefrist anzukündigen. Die
Fälligkeit von Teilrechnungen unterliegt unserenZahlungsbedingungen. Nimmt
der Besteller die Ware auch nach Setzen einerNachfrist nicht ab, können wir
vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzsowie Lagerkosten geltend
machen.
§ 7 Annahmeverzug und Mitwirkungspflichten des Bestellers
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten (z. B. Lieferung von Dateien, Skizzen, Daten oder
Ähnlichem), sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen sowie ortsüblicher
Lagerkosten ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
§ 8 Erfüllungsort, Versand und Verpackung, Gefahrübergang
- Für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis der Parteien
ist unser Geschäftssitz in Bremen der Erfüllungsort.
- Sofern Versendung vereinbart ist, sind wir berechtigt, die
Versandart und die Verpackung nach pflichtgemäßem Ermessen zu
bestimmen, es sei denn, es wurde etwas anderes ausdrücklich
schriftlich vereinbart.
- Die Gefahr eines zufälligen Untergangsoder einer zufälligen
Verschlechterung der Ware und damit auch das Kostenrisikogeht in
dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem wir die Ware ab
Werkbereitstellt haben. Sofern ausdrücklich schriftlich
Versendung vereinbart wurde,geht die Gefahr spätestens mit der
Übergabe der Ware an den Spediteur,Frachtführer oder sonst mit
dem Transport beauftragten Dritten auf denBesteller über. Für
den Zeitpunkt der Übergabe der Ware ist der Beginn
desVerladevorgangs maßgeblich. Vorstehendes gilt auch dann, wenn
Teillieferungen vereinbartwurden. Sofern sich der Versand oder
die Übergabe infolge eines Umstandes,dessen Ursache beim
Besteller liegt, verzögert, geht die Gefahr in demZeitpunkt auf
den Besteller über, in dem wir versandbereit sind und dies dem
Bestellerangezeigt haben. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligenVerschlechterung der Ware geht im Falle des
§ 7 dieser AGB in dem Zeitpunktüber, in dem der Besteller in
Annahme-oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Nach Gefahrübergang trägt der Besteller die Lagerkosten.
- Sofern der Besteller dies ausdrücklich wünscht, wird die Ware
von uns auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare
Risiken versichert.
§ 9 Gewährleistung
- Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzenvoraus,
dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten
entsprechend § 377HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich nachAblieferung an
den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten
sorgfältigzu untersuchen. Die Ware gilt als genehmigt,
wenn uns nicht eine Mängelrügehinsichtlich
offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei
einerunverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar
waren, binnen siebenWerktagen nach Ablieferung der Ware,
oder ansonsten binnen sieben Werktagennach der
Entdeckung der Mängel oder dem Zeitpunkt, in dem die
Mängel für denBesteller bei normaler Verwendung der Ware
ohne nähere Untersuchung erkennbarwar, schriftlich
zugegangen ist. Sofern ein Mangel gerügt wird, ist
aufVerlangen unsererseits die beanstandete Ware
frachtfrei an uns zurückzusenden,sofern wir die Abholung
nicht selbst veranlassen. Bei berechtigter
Mängelrügevergüten wir die Kosten des günstigsten
Versandweges, sofern der Besteller dieRückholung
veranlasst und bezahlt hat; dies gilt nicht, soweit die
Kosten sicherhöhen, weil die Ware sich an einem anderen
Ort als dem Ort desbestimmungsgemäßen Gebrauchs
befindet. Soweit sich herausstellt, dass dergerügte
Mangel nicht vorliegt oder wir für diesen Mangel nicht
einzustehenhaben, ist der Besteller verpflichtet, alle
Kosten im Zusammenhang mit derunberechtigten Mängelrüge
an uns zu erstatten.
- Mängel, die bei der Abnahme der Ware äußerlich erkennbar
waren, sind dem Frachtführer oder Spediteur oder sonst
mit dem Transport beauftragten Dritten unverzüglich
anzuzeigen und schriftlich auf den Frachtpapieren etc.
zu vermerken und durch Unterschrift des Fahrers zu
bestätigen.
- Sofern Sachmängel an der gelieferten Ware bestehen, sind
wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu
treffenden Wahl verpflichtet und berechtigt, zunächst
Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung oder
Ersatzlieferung einer neuen mangelfreien Ware zu
veranlassen. Im Falle der Ersatzlieferung übernehmen wir
die kostenfreie Rücknahme der mangelhaften Ware, im
Falle der Nachbesserung tragen wir alle hierdurch
anfallenden Kosten wie Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten. Für den Fall des Fehlschlagens, d. h.
der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder
unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, ist der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
den Kaufpreis angemessen zu mindern. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
unerheblichen Mängeln, beschränkt sich die
Gewährleistung jedoch auf eine Nacherfüllung.
- Sofern der Mangel auf einem Verschulden unsererseits
beruht, kann der Besteller unter den in § 10
dieser AGB bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz
verlangen.
- Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der
Besteller ohne unsere Zustimmung den Warengegenstand
ändert oder durch Dritte ändern lässt und die
Nacherfüllung hierdurch unmöglich oder unzumutbar
erschwert wird. Der Besteller hat in jedem Fall die
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der
Nacherfüllung zu tragen.
- Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach
den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf
Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
- Als Mangel gelten nicht unvermeidbare Abweichungen in
Beschaffenheit, Stoffreinheit, Farbe und sonstigen
Eigenschaften. Hinsichtlich von Materialstärken und
Maßabweichungen gelten die Geschäftsbedingungen der
Papier- und Pappindustrie der Bundesrepublik Deutschland
in der jeweils gültigen Fassung. Für importierte
Materialien gelten die entsprechenden Bedingungen des
jeweiligen Herstellerlandes.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Eignung der Ware für
die gedachte Verwendung selbst zu prüfen. Muster für
Versuche können, ggfs. auf Kosten des Bestellers, im
üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt werden.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
- Unsere Haftung auf Schadensersatz ist, gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus
Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder
falscher Lieferung, Vertragsverletzung,
Verletzung von Pflichten bei
Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung,
soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden
ankommt, nach Maßgabe dieses § 10 eingeschränkt.
Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Besteller
anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz
statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen
verlangt.
- Soweit wir technische Auskünfte geben oder
beratend tätig werden und diese Auskünfte oder
die Beratung nicht zu dem von uns geschuldeten,
vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter
Ausschluss jeglicher Haftung.
- Für zugesicherte Eigenschaften haften wir nur in
angemessenem Verhältnis zum Lieferwert;
höchstens jedoch bis zum zweifachen
Rechnungswert einer Lieferung.
- Für eventuelle Folgeschäden, die aus der
Verarbeitung der Ware entstehen, haften wir
grundsätzlich nicht.
- Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Dasselbe gilt für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit sowie für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur,
sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt
werden, die sich aus der Natur
des Vertrages ergeben und für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer
Bedeutung sind. Bei der Verletzung solcher
wesentlicher Vertragspflichten
(einschließlich Schäden aufgrund von Verzug oder
Unmöglichkeit) ist unsere
Haftung
- a. auf
solche Schäden begrenzt, mit deren
Entstehung im Rahmen des Vertrages
typischerweise gerechnet werden muss und
- b. für
mittelbare Schäden oder Folgeschäden,
einschließlich (aber nicht beschränkt
auf) entgangene Umsätze, Gewinne,
Produktionsausfälle und / oder
Betriebsunterbrechungen beim Besteller oder
dessen Kunden, ausgeschlossen.
- Soweit wir für einen Lieferverzug haften, ist
unsere Haftung für jede vollendete Woche des
Verzugs im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von
3% des Lieferwertes, maximal
jedoch auf 15% des Lieferwertes, begrenzt.
- Soweit die Schadensersatzhaftung nach diesem §
10 uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick
auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen.
- Ansprüche des Bestellers gegen uns
wegenPflichtverletzung, insbesondere
Schadensersatzansprüche, verjähren nach
einemJahr ab Mitteilung unsererseits über die
Fertigstellung der Leistung,spätestens jedoch
ein Jahr ab Übergabe der Ware an den Besteller
bzw. ein mitdem Transport bzw. dem Versand
beauftragtes Unternehmen. Dies gilt nicht,
wennuns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorwerfbar ist, sowie für Schäden aus
derVerletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
oder Schäden aus der Verletzungwesentlicher
Vertragspflichten sowie für Ansprüche nach
demProdukthaftungsgesetz und im Fall des
Rückgriffs des Bestellers aufgrund
derVorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.
- Jegliche zwingende gesetzliche Haftung bleibt
unberührt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
- Der nachfolgend vereinbarte
Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung
aller unserer bestehenden derzeitigen
und künftigen Forderungen gegen den
Besteller aus der zwischen den
Vertragsparteien bestehenden
Geschäftsbeziehung; dies gilt
einschließlich aller Saldoforderungen
aus Kontokorrent.
- Wir behalten uns das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Bezahlung
aller offenen Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung vor.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, die Ware
zurückzunehmen.In der Zurücknahme der
Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, es seidenn, wir haben dies
ausdrücklich schriftlich erklärt. In der
Pfändung der Ware durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme derWare zu deren Verwertung
befugt; der Verwertungserlös ist auf
dieVerbindlichkeiten des Bestellers –
abzüglich angemessener Verwertungskosten
–anzurechnen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Ware
pfleglich zu behandeln; insbesondere ist
er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert
zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Besteller diese auf eigene
Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen
Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §
771 ZPO erheben können. Soweit der
Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Besteller für den
uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist berechtigt, die Ware
imordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt uns jedoch
bereitsjetzt alle Forderungen in Höhe
des Faktura-Endbetrages (einschließlich
MwSt.)unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmeroder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Ware ohne oder
nachVerarbeitung weiter verkauft worden
ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibtder Besteller auch nach Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderungselbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, dieForderung nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungenaus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät undinsbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oderInsolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aberdies der Fall, so
können wir verlangen, dass der Besteller
uns die abgetretenenForderungen und
deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichenAngaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern(Dritten) die Abtretung
mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware
durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Ware mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Ware
(Faktura-Endbetrag, einschließlich
MwSt.) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie
für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
- Wird die Ware mit anderen, uns nicht
gehörendenGegenständen untrennbar
vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuenSache im
Verhältnis des Wertes der Ware
(Faktura-Endbetrag, einschließlich
MwSt.)zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der
Vermischung. Erfolgtdie Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Bestellers
als Hauptsacheanzusehen ist, so gilt als
vereinbart, dass der Besteller uns
anteilmäßigMiteigentum überträgt. Der
Besteller verwahrt das so entstandene
Alleineigentumoder Miteigentum für uns.
- Der Besteller tritt uns auch die
Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die
Verbindung der Ware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als
der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Ist der Besteller Kaufmann im
Sinne desHandelsgesetzbuchs,
juristische Person des
öffentlichen Rechts oder
einöffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist
Erfüllungsort und
ausschließlicher –auch
internationaler - Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus oder
imZusammenhang mit einem Vertrag
zwischen uns und dem Besteller
unserGeschäftssitz in Bremen.
Entsprechendes gilt, wenn der
Besteller Unternehmer imSinne
von § 14 BGB ist. Wir sind
jedoch in allen Fällen auch
berechtigt, Klageam
Erfüllungsort der
Lieferverpflichtung gemäß diesen
AGB bzw. einervorrangigen
Individualabrede oder am
allgemeinen Gerichtsstand des
Bestellerszu erheben. Vorrangige
gesetzliche Vorschriften,
insbesondere zuausschließlichen
Zuständigkeiten, bleiben
unberührt.
- Für diese AGB und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns
und unseren Bestellern gilt das
Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
Bremen, den 9 April 2023
Gustav Schramm GmbH, Straubinger Straße 9, 28219 Bremen